Soziale Politik für Schüler*innen

Bild: SPD-Shop/colourbox

Das Schüler*innen-BAföG

Auch Schüler*innen können finanzielle Unterstützung in Form von BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz) erhalten. Das gilt sowohl für eine schulische Berufsausbildung als auch für einen allgemeinbildenden Schulabschluss auf dem zweiten Bildungsweg.

Wichtig: Das Schüler*innen-BAföG gibt es vom Staat als Zuschuss. Es muss also, ähnlich wie bei einem Stipendium, nicht zurückgezahlt werden. Bei dem Studierenden-BAföG ist das anders, hier muss die Hälfte des Gesamtbetrags an den Staat zurückgezahlt werden, bzw. höchstens 10.010 Euro, da der maximale Rückzahlungsbetrag gedeckelt ist.

Weitere Infos zum Schüler*innen-Bafög und das Antragsformular findet ihr hier.

 

Finanzielle Unterstützung beim Schüler*innen-Auslandsjahr

Neue Freund*innen kennenlernen, Erfahrungen sammeln und Sprachen lernen. Das sollte für alle möglich sein. Und das Gute: Zumindest für viele Schüler*innen ist es das auch. Denn bei einem Schüler*innenaustausch, der mindestens sechs Monate dauert, kann man das Auslands-BAföG beantragen und bis zu 781 Euro im Monat erhalten.

Wichtig: Antragsberechtigt sind Schüler*innen aller Gymnasien/Gesamtschulen (ab der 11. Klasse), (Berufs-)Fachschulklassen oder Fach(ober)schulklassen. Die Höhe des Auslands-BAföGs ist abhängig von der Schulform.

Weitere Infos zum Auslands-Bafög und das Antragsformular findet ihr hier.

 

Wohngeld für Schüler*innen

Schüler*innen, die keinen Anspruch auf BAföG oder Berufsbildungsbeihilfe (BAB) haben, sind unter Umständen wohngeldberechtigt. Das Wohngeld ist ein monatlicher Zuschuss zur Miete, der direkt an die Empfänger*innen ausgezahlt wird.

Wichtig: Schüler*innen haben grundsätzlich auch Anspruch auf Wohngeld, wenn sie als Mieter*innen mit weiteren Familienangehörigen zusammenwohnen, die wohngeldberechtigt sind.

Weitere Infos zum Wohngeld für Schüler*innen und die entsprechenden Antragsformulare findet ihr hier.

 

Finanzielle Unterstützung für Nachhilfe, Mitgliedsbeiträge im Sportverein oder Klassenfahrten

Schüler*innen, deren Eltern Bürgergeld erhalten, den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, haben Anspruch auf finanzielle Unterstützung aus dem sogenannten Bildungspaket. Die jeweilige Stadt oder Gemeinde, in der sie wohnen, übernimmt dann bestimmte Kosten für den Schulbedarf, Sportverein oder die Nachhilfe zum Teil oder sogar ganz.

Wichtig: Eine Übernahme der Nachhilfeunterrichtskosten ist auch ohne Sozialleistungen möglich, zum Beispiel, wenn das Einkommen nur knapp über der Einkommensgrenze liegt. Auch Klassenfahrten oder Schulausflüge können mit der Unterstützung des Bildungspaketes finanziert werden. Eine Beratung und Antragstellung erfolgt über das Jobcenter in eurer Stadt.

Weitere Infos zu den Leistungen aus dem Bildungspaket findet ihr hier.

 

Schüler*innen-Stipendien

Stipendien sind nicht nur etwas für Studierende. Auch Schüler*innen können sich auf ein Stipendium bewerben. Und diese gibt es nicht nur für Hochbegabte, Bedürftige oder gesellschaftlich Engagierte. Eine Bewerbung lohnt sich in jeder Schulform und in jedem Alter.

Wichtig: In Deutschland gibt es zahlreiche Stipendien-Programme. Hier sind drei Datenbanken, die helfen können, dass passende Stipendium zu finden:

MyStipendium

e-fellows

Studienkompass