Soziale Politik für Eltern

Bild: SPD-Shop/colourbox

Elterngeld/Elternzeit

Wenn Eltern in der Elternzeit nach der Geburt ihr Kind betreuen, gleicht das Elterngeld fehlendes Einkommen aus. Je nach Höhe des Einkommens der Eltern liegt das Fördersatz zwischen 65 und bis zu 100 Prozent des monatlichen Durchschnittsverdienstes des letzten Jahres vor der Elternzeit. Der Höchstbetrag bei der Auszahlung liegt jedoch bei 1.800 Euro.

Wichtig: Beim Elterngeld gibt es verschiedene Modelle. Das Basiselterngeld kann bis zu 14 Monate bezogen werden. Nimmt man die Regelungen des ElterngeldPlus oder des Partnerschaftsbonus in Anspruch, kann die Bezugsdauer auf bis zu 32 Lebensmonate verlängert werden.

Das Elterngeld muss in der jeweiligen Kommune beantragt werden. Infos dazu findet man leicht, wenn man bei der Google-Suche das Stichwort „Elterngeld“ und die jeweilige Stadt eingibt.

Weitere Infos zum Elterngeld und den verschiedenen Arten sind hier zu finden.

Die Höhe des Elterngeldes ist über diesen Link berechenbar.

 

Kindergeld

Das Kindergeld zählt zu den wichtigsten Leistungen für Familien in Deutschland. Die Höhe beträgt seit Januar 2023 250 Euro pro Kind. Das Kindergeld wird in der Regel von der Geburt bis zum 18. Geburtstag ausgezahlt. Unter bestimmten Voraussetzungen, wie zum Beispiel, wenn sich das Kind in einer Schul- oder Berufsausbildung befindet, sogar bis zum 25. Geburtstag.

Wichtig: Bei Kindern mit körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung, die sich deshalb nicht selbst unterhalten können und deren Behinderung vor dem 25. Geburtstag eingetreten ist, wird das Kindergeld ohne Altersbegrenzung ausgezahlt.

Weitere Infos zum Kindergeld sind hier zu finden.

Das Kindergeld kann bei der Bundesagentur für Arbeit über diesen Link beantragt werden.

 

Kinderzuschlag

Der Kinderzuschlag ist eine zusätzliche finanzielle Unterstützung für erwerbstätige Eltern, die genug für sich selbst verdienen, aber bei denen es nicht oder nur knapp reicht, um auch für den gesamten Bedarf der Familie aufzukommen. Der Kinderzuschlag beträgt seit Januar 2023 monatlich bis zu 250 Euro pro Kind.

Wichtig: Wer den Kinderzuschlag erhält, hat zusätzlich Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe. Zudem kann man sich von den Kitagebühren befreien lassen.

Weiter Informationen und den Link zu dem Antrag bei der Familienkasse findet ihr hier.

 

Mutterschutz/Mutterschaftsgeld

Die Mutterschutzfrist beginnt in der Regel sechs Wochen vor den errechneten Geburtstermin und endet acht Wochen nach der Geburt. Bei Früh- oder Mehrlingsgeburten verlängert sich die Frist auf 12 Wochen. In dieser Zeit wird das Mutterschaftsgeld von den gesetzlichen Krankenkassen gezahlt, welches sich in der Höhe nach dem um die gesetzlichen Abzüge verminderten durchschnittlichen Arbeitsentgelt der letzten drei vollständig abgerechneten Kalendermonate richtet.

Wichtig: Wenn der durchschnittliche Nettolohn pro Kalendertag den Betrag von 13 Euro übersteigt, muss der Arbeitgeber die Differenz als Zuschuss zum Muttergeld zahlen.

Weitere Informationen sind beim Familienportal und zu finden.

 

Unterhaltsvorschluss

Anspruch auf Unterhaltsvorschuss haben Kinder, die bei einem alleinerziehenden Elternteil leben und keinen bzw. keinen regelmäßigen Unterhalt von dem anderen Elternteil erhalten. Der staatliche Unterhaltsvorschuss ist nach dem Alter der Kinder gestaffelt und beträgt seit dem 01. Januar 2023 zwischen 187 und 338 Euro.

Wichtig: Beim Unterhaltsvorschuss gilt keine Einkommensgrenze. Eine gerichtliche Entscheidung ist nicht erforderlich.

Weitere Infos zum Unterhaltsvorschuss sind hier zu finden.

 

Freibeträge für Kinder

Die Freibeträge für Kinder dienen dazu, das Existenzminimum von Kindern steuerfrei zu stellen. 2023 beträgt er 6.024 Euro (3.012 Euro je Elternteil), 2024 steigt er auf 6.384 Euro (3.192 Euro je Elternteil).

Wichtig: Bei der jährlichen Einkommensteuerveranlagung prüft das Finanzamt automatisch und zum Vorteil der Eltern, ob die Freibeträge für Kinder oder das ausbezahlte Kindergeld günstiger sind.

Weitere Infos zu den Kinderfreibeträgen und den Altersgrenzen findest Du hier.