Soziale Politik für Berufsunfähige

Bild: SPD-Shop/Simone M. Neumann

Grundsicherung

Menschen im Alter und bei voller Erwerbsminderung, die über kein hohes Vermögen oder sonstige Einkünfte verfügen, erhalten die Grundsicherung, wenn sie entweder die Regelaltersgrenze, also den Zeitpunkt, ab dem die reguläre Altersrente bezogen werden kann, erreicht haben oder sie dauerhaft voll erwerbsgemindert und mindestens 18 Jahre alt sind.

Wichtig: In der Grundsicherung sind alle Leistungen enthalten, die auch nach dem Sozialhilferecht gezahlt werden. Allerding wird, anders als bei der Sozialhilfe, erst dann auf das Einkommen der Kinder oder Eltern zurückgegriffen, wenn es höher als 100.000 Euro im Jahr liegt. Zudem müssen Empfänger*innen der Grundsicherung in Deutschland ihren festen Wohnsitz haben.

Weitere Infos zur Grundsicherung gibt es hier.

 

Erwerbsminderungsrente

Wenn Menschen aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeitsfähig sind, ersetzt eine Rente wegen voller Erwerbsminderung das Einkommen. Sollten sie noch einige Stunden täglich arbeiten, ergänzt die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung das Einkommen, das noch selbst erzielt werden kann.

Wichtig: Die reguläre Altersgrenze, also der Zeitpunkt, ab dem die reguläre Altersrente bezogen werden kann, darf noch nicht erreicht sein, um Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente zu habe.

Weitere Infos und Infos zur Beantragung der Erwerbsminderungsrente sind hier zu finden.