Unterstützung für Auszubildende

Bild: SPD-Shop/colourbox

Die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)

Ergänzend zum Ausbildungsgehalt haben Azubis Anspruch auf die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB). Der monatliche Höchstsatz liegt bei 781 Euro, muss nicht zurückgezahlt werden und berechnet sich auf Grundlage des Verdienstes der Eltern oder der Partnerin oder des Partners.

Wichtig: Die Voraussetzung für die BAB ist eine staatlich anerkannte duale Ausbildung. Bei einer schulischen Ausbildung haben Azubis Anrecht auf das Schüler*innen-Bafög. Die BAB wird bei der Bundesagentur für Arbeit beantragt. Der Anspruch und die Höhe des Beitrags können über den BAB-Rechner ganz einfach ausgerechnet werden.

Hier geht es zum BAB-Rechner.

 

BAföG in der Ausbildung

Bei einer schulischen Ausbildung haben Azubis in der Regel keinen Anspruch auf die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB), können jedoch Schüler*innen-Bafög beantragen. Infos dazu findet ihr im Bereich „Unterstützung für Schülerinnen und Schüler“.

 

Wohngeld in der Ausbildung

Auszubildende, die keine Unterstützung der Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) erhalten, sind in vielen Fällen wohngeldberechtigt. Voraussetzung hierfür ist die Volljährigkeit, der Ablehnungsbescheid für die BAB und ein Nachweis über den eigenen Wohnsitz.

Wichtig: Das Wohngeld muss in der jeweiligen kommunalen Behörde beantragt werden. Diese ist leicht zu finden, wenn man bei Google nach dem Stichwort Wohngeld und der entsprechenden Stadt oder Gemeinde sucht.

 

Kindergeld in der Ausbildung

Das Kindergeld bei Auszubildenden wird bis zum 25. Lebensjahr regulär ausbezahlt. Seit Januar 2023 beträgt die Höhe 250 Euro bis zum vierten Kind.

Wichtig: Falls Auszubildende nicht mehr zu Hause wohnen, können sie das Kindergeld von ihren Eltern einfordern oder einen Antrag stellen, es direkt auf ihr Konto auszahlen zu lassen.

 

Bildungskredit in der Ausbildung

Falls das Geld trotz aller Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten während der Ausbildung nicht reichen sollte, besteht die Möglichkeit einer Kreditaufnahme bei der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau). Dieser Kredit der Bundesregierung ist allerdings nur für Azubis gedacht, die kurz vor dem Abschluss ihrer Ausbildung stehen und maximal 36 Jahre alt sind.

Wichtig: Der Bildungskredit ist flexibel anpassbar und unabhängig vom Einkommen der Eltern.

Weitere Infos zum Bildungskredit und das Antragsformular findet ihr hier.

 

Leistung nach §27 SGB II

In besonderen Situationen, wie der Verzögerung einer BAföG-Auszahlung oder wenn die Ausbildung aufgrund einer Krankheit oder Behinderung länger dauert, haben Azubis die Möglichkeit, einen Notfalldarlehen nach § 27 des Sozialgesetzbuches II zu beantragen.

Wichtig: Die Antragstellung und Beratung erfolgt über das Jobcenter. In besonderen Fällen können auch Bürgergeld-Zahlungen übergangsweise veranlasst werden.