Soziale Politik für Studierende

Bild: SPD-Shop/colourbox

Das Studierenden-BAföG

Die Studienfinanzierung mit dem BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz) ist das wohl bekannteste Förderprogramm. Studierende, welche die Voraussetzungen für das BAföG erfüllen, erhalten vom Staat mindestens 399 Euro und bis zu 735 Euro monatlich. Der BAföG-Satz berechnet sich durch die sogenannten Freigrenzen und anhand des Einkommens der Eltern.

Wichtig: Die Altersgrenze beim BAföG wurde von der Ampel-Koalition auf 45 Jahre angehoben.

Weitere Infos zum BAföG und das Antragsformular findet ihr hier.

 

Kindergeld im Studium

Bei Studierenden wird das Kindergeld bis zum 25. Lebensjahr regulär ausbezahlt. Seit Januar 2023 beträgt die Höhe 250 Euro bis zum vierten Kind.

Wichtig: Wenn Studierende nicht mehr zu Hause wohnen, können sie das Kindergeld von ihren Eltern einfordern oder einen Antrag stellen, es direkt auf ihr Konto auszahlen zu lassen. Das Kindergeld kann allerdings wegfallen, falls dem Studierenden durch eine Überschreitung der Studienzeit eine mangelnde Ernsthaftigkeit nachgewiesen werden kann.

 

Studieren mit Stipendium

Viele Vereine, Stiftungen und auch das Bundesministerium für Bildung und Forschung fördern Studierende mit Stipendien. Früher war es üblich, sich erst nach Beginn des Studiums zu bewerben. Inzwischen bieten jedoch viele Stiftungen und Initiativen Stipendien an, um die Empfänger*innen vom Beginn ihres Studiums an zu unterstützen.

Wichtig: Der Stipendien-Auswahlprozess startet meistens schon ein halbes bis ein ganzes Jahr vor Semesterbeginn. Eine rechtzeitige Bewerbung ist die Voraussetzung für eine Förderung.

Diese Seiten helfen bei der Suche nach einem passenden Stipendium:

MyStipendium

e-fellows

Studienkompass

 

KfW-Bildungskredit

Studierende, die keinen BAföG-Anspruch haben, können bei der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) einen Bildungskredit beantragen. Dabei spielen weder das eigene Vermögen noch das Einkommen der Eltern eine Rolle. Der Kredit wird insofern staatlich unterstützt, als das die Zinsen für die Rückzahlungsvereinbarung sehr günstig sind. Wird der Kredit gewährt, erhalten die Empfänger*innen zwischen 100 und 300 Euro/Monat.

Wichtig: In Ausnahmefällen können Studierende eine Abschlagszahlung von bis zu 3.600 Euro erhalten. Hierfür ist jedoch ein Nachweis einer außerordentlichen finanziellen Belastung von Nöten. Der Kredit kann parallel zum BAföG in Anspruch genommen werden.

Weitere Infos zum Bildungskredit und das Antragsformular findet ihr hier.

 

Wohngeld für Studierende

Viele Studierende haben Anspruch auf Wohngeld, also einem Zuschuss zur Miete. Dieses kann aber nur ausgezahlt werden, wenn man als Empfänger*innen oder ein Haushaltsmitglied kein BAföG bezieht.

Wichtig: Das Wohngeld muss in der jeweiligen kommunalen Behörde beantragt werden. Die ist leicht zu finden, wenn man bei Google nach den Stichwörtern Wohngeld und der entsprechenden Stadt sucht.

 

Bürgergeld für Studierende

Studierende, die BAföG beziehen, sind grundsätzlich vom Bürgergeld ausgeschlossen. In Ausnahmefällen, wie z.B. bei Beurlaubung der Studierenden, im Falle einer Elternschaft, bei besonderen Härtefällen oder bei Mehrbedarfen in besonderen Lebenslagen, kann das Bürgergeld jedoch bezogen werden.

Wichtig: Auch Studierende, die zwar keine BAföG-Förderung erhalten, jedoch gefördert werden können, sind ebenfalls vom Bürgergeld ausgeschlossen.

Weitere Infos sind zum Beispiel hier zu finden.