Thomas Kutschaty hat gemeinsam mit Wolfgang Jörg (Vorsitzender des Ausschusses für Familie, Kinder und Jugend), Martin Börschel (Vorsitzender des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses Kindesmissbrauch) und Britta Altenkamp (Unterausschuss Kinderkommission) den «5-Punkte-Plan: Kinder besser zuhören – Personal professionalisieren!» vorgestellt. Dass «ein Kind in einem Verdachtsfall sieben Personen ansprechen muss, bevor ihm geglaubt wird, können wir so einfach nicht laufen lassen», machte Kutschaty deutlich. Der 5-Punkte-Plan sieht unter anderem vor, dass in NRW Kinderschutz zur Pflicht-Ausbildung für Erzieher:innen, Lehrkräfte, Polizist:innen, Richter:innen und weitere Berufsgruppen wird. Zudem sollen mehr Anlaufstellen geschaffen werden und ein:e Kinderbeauftragt:r NRW ernannt werden. Hier finden Sie den 5-Punkte-Plan:
Wir müssen die Perspektive wechseln! Wir müssen den Kinderschutz nicht von den Systemen her denken sondern viel mehr von den Kindern her. Ein erster Schritt: Wir müssen den Kindern besser zuhören! Es kann und darf nicht dabei bleiben, dass ein Kind im Schnitt sieben Erwachsene bei Missbrauch ansprechen muss, bevor ihm geglaubt wird.
- Betroffenenrat NRW: Um den Perspektivwechsel von den Strukturen zu den Kindern deutlich zu machen, wollen wir nach dem Vorbild des Betroffenenrates beim Unabhängigen Beauftragten der Bundesregierung in NRW ein eigenes Gremium schaffen, das direkt das Erleben von Kindern beleuchtet.
- Kinderbeauftragte/r NRW: Kinder brauchen – neben einer funktionierenden Jugendhilfe – eine Stelle auf Landesebene, die für sie ansprechbar ist und ihre Interessen vertritt. Sie soll sich mit den Ombudstellen vor Ort vernetzen und prüfen, wie eine Fachaufsicht über die Jugendämter ausgestaltet werden kann.
- Kita und Schule: Sämtliche Ausbildungs- und Prüfungsordnungen müssen in Abstimmung mit Trägern, Hochschulen, Fachhochschulen und anderen Ausbildungsstätten überarbeitet werden, damit das pädagogische Personal grundständig in Fragen des Kinderschutzes ausgebildet wird. Alle pädagogisch Tätigen in Kita und Schule sollen Ansprechpartner/innen für Kinder werden und grundlegend darüber informiert sein, was in Fällen von Kindeswohlgefährdungen zu tun ist.
- Soziale Arbeit, Kindheitspädagogik und Heilpädagogik, Gesundheit: Durch eine Änderung des Sozialberufe-Anerkennungsgesetz (SobAG) kann global eine Verknüpfung der staatlichen Anerkennung der drei Berufsgruppen mit Ausbildungsmerkmalen für den Kinderschutz gesetzlich festgeschrieben werden. Die Anpassung der Approbationsordnung für medizinische Berufe, die derzeit im Bundesgesundheitsministerium geprüft wird, wollen wir unterstützen und auch darauf drängen, dass notwendige Leistungen wie die Teilnahme niedergelassener Ärztinnen und Ärzte an Netzwerktreffen zum Kinderschutz zukünftig leichter finanzierbar werden.
- Justiz und Polizei: Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sind laut § 13 Landesrichter- und Staatsanwältegesetz bereits heute zu Fortbildungen verpflichtet. Hier könnte für alle im Familien- und Strafrecht Tätigen eine Spezifizierung mit Inhalten des Kinderschutzes vorgenommen werden. Auch bei der Polizeiausbildung muss der Kinderschutz grundständig gelernt werden. Jede Polizistin und jeder Polizist im Dienste des Landes muss als Ansprechpartner für Kinder zur Verfügung stehen.