Meldung:
Bürokratie abbauen - Minimalsteuer für Gründer
Kabinettsbeschluss zum download
Bestandteil des Konzepts ist auch eine Minimalbesteuerung für Existenzgründer und Kleinstunternehmen. Die Gewinnermittlung wird dadurch vereinfacht, dass die begünstigten Betriebe pauschal die Hälfte der Betriebseinnahmen als Ausgaben abziehen können. Allerdings darf die Firma im Jahr ihrer Gründung nicht mehr als 17.500 Euro und im laufenden Kalenderjahr nicht über 50.000 Euro Betriebseinnahmen haben. Im Regelfall bleibt das Einkommen der Betriebsinhaber damit steuerfrei. Auch eine Umsatzsteuerpflicht ist nicht gegeben.
13 Projekte im Sofortprogramm gegen Bürokratie
Das Sofortprogramm, das Bestandteil der umfassenderen Initiative Bürokratieabbau ist, beinhaltet die 13 Projekte:
Weitere Projekte bis Juni
Alle Bundesministerien sollen bis Anfang April über die Eckpunkte hinaus drei weitere konkrete Vorschläge zum Abbau überflüssiger Regelungen machen. Auf dieser Basis will die Bundesregierung bis Juli ein Gesamtkonzept erarbeiten. Mit der Umsetzung des Programms, an dem fünf Ministerien beteiligt sind, ist ein Staatssekretärsausschuss betraut.


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