Meldung:

  • 13. März 2003

Ladenöffnung: Anspruch auf freien Samstag für Beschäftigte beschlossen

Zum Beschluss des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit zur Ladenöffnung erklären der wirtschafts- und arbeitsmarktpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Klaus Brandner, und der zuständige Berichterstatter, Wolfgang Grotthaus:
Die Düsseldorfer Altstadt

Foto: Düsseldorf Marketing & Tourismus GmbH
Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit hat in seiner heutigen Sitzung die Novelle der Bundesregierung zur Ladenöffnung beschlossen. Ebenfalls verabschiedet wurde der von der Koalition vorgelegte Antrag, wonach allen Einzelhandelsbeschäftigten ein individueller Anspruch auf einen freien Samstag im Monat zusteht. Damit berücksichtigt der Gesetzgeber die Bedeutung des Samstags für die Freizeitgestaltung in Familie und Freundeskreis.

Diesem Antrag kommt eine besondere Pikanterie zu CDU/CSU haben zwar den Gesetzentwurf abgelehnt, stimmten jedoch unserem Ergänzungsantrag zu. Sie haben sich offensichtlich von den Argumenten der Koalition überzeugen lassen.

Mit dem Änderungsantrag ist der Gesetzentwurf ein gelungener Kompromiss zwischen den Interessen von Beschäftigten, Konsumenten und des Einzelhandels.

Die Oppositionsparteien sind jetzt im Bundesrat aufgefordert, konstruktiv und zügig an der Verabschiedung mitzuwirken. Erst dann tritt die Möglichkeit zur Ladenöffnung an Samstagen bis 20 Uhr in Kraft, wie es dem Bedürfnis der Konsumenten entspricht.

Die erweiterte Öffnung an Samstagen und - nicht zu vergessen - die Entrümpelung des Ladenschlussgesetzes wird einen positiven Impuls für unsere wirtschaftliche Entwicklung geben.