Pressemitteilung:

  • 25. Mai 2007

Karsten Rudolph: Innenminister Wolf muss Neuregelung der akustische Wohnraumüberwachung schnellst möglich vorlegen

Karsten Rudolph, innenpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion
Der innenpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Karsten Rudolph, begrüßte den heutigen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, mit dem die Verfassungsbeschwerde gegen die Neuregelung der akustischen Wohnraumüberwachung in der Strafprozessordnung zurückgewiesen wurde: "Bundesjustizministerin Zypries hat die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zum Schutz der Privatsphäre der Bürger vor staatlichen Lauschangriffen zur Strafverfolgung umfassend und zutreffend umgesetzt. Dies hat das Bundesverfassungsgericht mit seiner Entscheidung bestätigt."

Zugleich verwies der innenpolitische Experte darauf, dass es Innenminister Wolf bei der Anfang des Jahres in Kraft getretenen Änderung des Verfassungsschutzgesetzes trotz eindringlicher Aufforderungen von Verfassungsrechtsexperten und der SPD-Fraktion unterlassen hat, die Vorschriften zur akustischen Wohnraumüberwachung den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts entsprechend zu überarbeiten: "Wir fordern die Landesregierung auf, dem Beispiel der Bundesjustizministerin zu folgen und den Sicherheitsbehörden des Landes schnellst möglich verfassungskonforme Befugnisse zur akustischen Wohnraumüberwachung an die Hand zu geben."