Pressemitteilung:
Wolfram Kuschke: CDU-FDP-Koalition lehnt Entlastung sozial schwacher bei Rundfunkgebühren ab
Wolfram Kuschke, Sprecher der SPD-Landtagsfraktion
Hintergrund des Antrages war der 8. Rundfunkänderungsstaatsvertrag vom 1. April 2005, bei dem das Verfahren und die Voraussetzungen zur Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht geändert wurden. Diese Neuregelung hat dazu geführt, dass die Zahl der Befreiungen deutlich gesunken ist, obwohl sich die Einkommenssituation der Betroffenen nicht verbessert hat. Hauptsächlich betroffen sind Sozialgeld- oder Arbeitslosengeld II-Bezieher, die einen befristeten Zuschlag erhalten, junge Menschen, die ein freiwilliges soziales Jahr absolvieren, sowie Personen, deren Einkommen die Bedürftigkeitsgrenze knapp überschreitet. Die SPD-Landtagsfraktion hatte zusammen mit der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einen Antrag eingebracht, um über eine Änderung des Rundfunkstaatsvertrages den Personenkreis wieder zu erweitern. Obwohl zunächst die CDU und auch die Landesregierung Zustimmung zur Zielsetzung des Antrages signalisiert hatten, scheiterte der Antrag in der heutigen namentlichen Abstimmung.


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