Pressemitteilung:
Inge Howe und Günter Garbrecht: Regierungskoalition verhindert Entlastung sozial schwacher bei Rundfunkgebühren
Inge Howe, Vorsitzende des Petitionsausschusses der SPD-Landtagsfraktion
Hintergrund der Initiative ist der 8. Rundfunkänderungsstaatsvertrag vom 1. April 2005, bei dem das Verfahren und die Voraussetzungen zur Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht geändert wurden. Diese Neuregelung hat dazu geführt, dass die Zahl der Befreiungen deutlich gesunken ist, obwohl sich die Einkommenssituation der Betroffenen nicht verbessert hat. Hauptsächlich betroffen sind Sozialgeld- oder Arbeitslosengeld II-Bezieher, die einen befristeten Zuschlag erhalten, junge Menschen, die ein freiwilliges soziales Jahr absolvieren, sowie Personen, deren Einkommen die Bedürftigkeitsgrenze knapp überschreitet. "Die befristeten Zuschläge der Sozialgeld- oder ALG II-Empfänger liegen in der Regel zwischen 50 Cent oder einem Euro. Dieser Mini-Zuschlag führt dazu, dass Rundfunkgebühren von monatlich 17,03 Euro fällig werden und die Menschen damit also netto deutlich weniger in der Tasche haben. Diese Ungerechtigkeit muss schnellstens beseitigt werden. Erst recht, wenn man weiß, dass zum Beispiel der Essenszuschuss einer vierköpfigen ALG II-Familie nur 20 bis 25 Euro die Woche beträgt", betonten Howe und Garbrecht.
Sie verwiesen weiter darauf, dass die Absolventen eines freiwilligen sozialen Jahres im Schnitt nur ein monatliches Taschengeld von 150 Euro erhielten. "Auch für sie ist die Rundfunkgebührenpflicht eine viel zu hohe Belastung. Da muss nachgebessert werden. Die Verweigerung von CDU und FDP ist vor diesem Hintergrund schäbig", erklärten Howe und Garbrecht übereinstimmend.


Die NRWSPD ist auch hier aktiv: