Pressemitteilung:
Stephan Gatter: Wirtschaftsministerium hat auf kriminelles Handeln beim Inkubator-Zentrum nicht angemessen reagiert
Stephan Gatter, Sprecher der SPD-Landtagsfraktion

Stephan Gatter, Sprecher der SPD-Landtagsfraktion
"CDU und FDP sollten bei der Wahrheit bleiben: Nicht die Regierungsfraktionen sondern die Opposition von SPD und Grünen hat eine Sondersitzung des Haushaltskontrollausschusses beantragt, um den Missbrauch von Steuergeldern beim Inkubator-Zentrum lückenlos aufzuklären. Wirtschaftsstaatssekretär Baganz hat zu Recht dargelegt, dass es sich hier um kriminelle Machenschaften handelt. Dagegen gibt es keinen hundertprozentigen Schutz. Entscheidend ist aber, sofort und umfassend zu handeln, wenn es deutliche Hinweise auf ein kriminelles Vorgehen gibt. Dies hat das Wirtschaftsministerium nach Mitte 2005 mehrfach versäumt. An dieser bitteren Wahrheit kommt die Regierungskoalition nicht vorbei. Das Wirtschaftsministerium von Ministerin Thoben hat Informationen gegenüber anderen Ministerien zurückgehalten und handelt erst jetzt auf Druck der Öffentlichkeit", erklärte der Sprecher der SPD-Landtagsfraktion im Haushaltskontrollausschuss, Stephan Gatter. Anders sei nicht zu erklären, dass Ministerin Thoben erst heute personelle Konsequenzen in ihrem Ministerium gezogen habe.
Der Haushaltsexperte forderte CDU und FDP auf, sich endlich sachkundig über die Vorgänge um das Inkubator-Zentrum zu machen. Gatter: "Es ist nur peinlich, wenn die CDU der früheren Landesregierung anzuheften versucht, sie habe bei der Bewilligung das Strukturhilfegesetz des Bundes nicht beachtet. Damit zeigt die CDU-Fraktion einmal mehr, dass sie noch nicht einmal die Feststellungen der eigenen Landesregierung kennt." Der SPD-Abgeordnete verwies in diesem Zusammenhang auf ein aktuelles Schreiben von Wissenschaftsminister Pinkwart an den Landesrechnungshof vom 23. März 2007, in dem dieser wörtlich erklärt hat: "Nach den im MIWFT vorliegenden Unterlagen über den Zuweisungs- und Zuwendungsvorgang waren die Zuweisung und Zuwendung ausschließlich für Bau und Einrichtung des Inkubator-Zentrums Emscher-Lippe bestimmt und standen insofern im Einklang mit dem Strukturhilfegesetz."
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