Pressemitteilung:
Verfassungsgerichtshof verhandelt über SPD-Verfassungsklage
Der Verfassungsgerichtshof des Landes Nordrhein Westfalen hat heute in Münster über die Klage der SPD-Landtagsfraktion gegen den zweiten Nachtragshaushalt 2005 der Landesregierung mündlich verhandelt. Bei der Aufstellung des ersten eigenverantwortlichen Haushalts hatte die Landesregierung erklärt, es sei ihr unmöglich einen verfassungsgemäßen Etat vorzulegen. Die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion, Gisela Walsken, erklärte im Anschluss der heutigen Verhandlung in Münster: "Die Landesregierung hat bei der Aufstellung ihres Landeshaushalts die Vorgaben der Landesverfassung eklatant missachtet. Wir hoffen, dass der Verfassungsgerichtshof sich dieser Beurteilung anschließen wird."Die Landesregierung habe zusätzlich rund 2,2 Milliarden Euro an weiteren Schulden beschlossen, erläuterte Walsken. Damit sei die Nettoneuverschuldung auf eine Rekordhöhe von über 7,3 Milliarden Euro hochgeschraubt worden. Gleichzeitig habe die CDU/FDP-Landesregierung die verfassungsmäßige Investitionsgrenze um mindestens 1,4 Milliarden Euro überschritten. Die Landesregierung habe dies nicht mit einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts erklären können, sondern lediglich dargelegt, ihr sei es unmöglich, die Verfassung einzuhalten.
Für den Prozessbevollmächtigten die SPD-Landtagsfraktion, Professor Dr. Wolfram Höfling, Direktor des Instituts für Staatsrecht an der Universität zu Köln, hat die Landesregierung ihre Auffassung nicht überzeugend darlegen können. Er verwies darauf, dass der Präsident des Verfassungsgerichtshof, Dr. Michael Bertrams, im Laufe der Verhandlung eine Naturkatastrophe als mögliche Notstandslage in den Raum gestellt habe. Ein Regierungswechsel sei dies nach Ansicht Bertrams sicherlich nicht.
Walsken zeigte sich nach der Verhandlung zuversichtlich: " Die Argumente liegen auf dem Tisch. Ich hoffe, dass das Verfassungsgericht dem Verfassungsbruch der Regierung Rüttgers bald entgegentritt. Auch die Landesregierung steht nicht über der Verfassung."

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