Pressemitteilung:

  • 19. Oktober 2006

SPD fordert neuen Entwurf zur Änderung des Verfassungsschutzgesetzes

Nach der gemeinsam von Innen- und Hauptausschuss durchgeführten Anhörung von Sachverständigen zum Entwurf der Änderung des Verfassungsschutzgesetzes erklärten der innenpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Dr. Karsten Rudolph, und der Sprecher der SPD-Landtagsfraktion im Hauptausschuss, Wolfram Kuschke: "Die Auffassung der SPD zu der verfassungsrechtlichen Fragwürdigkeit des Entwurfs wurde weitgehend von den Verfassungsjuristen bestätigt. Sie bemängelten insbesondere das Fehlen einer sauberen Regelung zur akustischen Wohnraumüberwachung durch den Verfassungsschutz. Selbst CDU-Fraktionsgeschäftsführer Biesenbach stimmte der Kritik zu und kündigte eine erneute Beratung im Innenausschuss über die Streichung der entsprechenden Befugnis für den Verfassungsschutz an.

Auch die Ausdehnung der besonderen Auskunftsrechte auf sämtliche Aufgabenbereiche des Verfassungsschutzes stieß auf massive Bedenken der Verfassungsjuristen. Die vorgesehenen Schranken reichen nicht aus, um den Verdacht der Unverhältnismäßigkeit auszuräumen. Im Rahmen der Anhörung hatten sich die Sachverständigen ebenfalls kritisch mit der vorgesehenen ausdrücklichen Befugnis für den Verfassungsschutz auseinandergesetzt, in Zukunft unter anderem auf die Festplatten privater Computer zugreifen zu können. Es wurde deutlich bezweifelt, ob eine solche Befugnis mit den Grundrechten, beispielsweise mit der Unverletzlichkeit der Wohnung oder dem informationellen Selbstbestimmungsrecht vereinbar ist. Es fehlt eine ausdrückliche Regelung zum Schutz der Privatsphäre der Bürger.

Die SPD-Landtagsfraktion erwartet, dass die schwarz-gelbe Landesregierung den von Innenminister Wolf zu verantwortenden, schludrigen Entwurf zurückzieht und dem Parlament einen neuen, verfassungsfesten Gesetzestext vorlegen wird."