Pressemitteilung:

  • 19. Juni 2006

Gisela Walsken: Fortgesetzter Verfassungsbruch der Regierung Rüttgers zwingt SPD zur Haushaltsklage beim Verfassungsgerichtshof

"Ministerpräsident Rüttgers und sein Finanzminister Linssen beachten in keiner Weise die Vorgaben der Landesverfassung bei der Aufstellung ihrer Landeshaushalte. Sie machen den Verfassungsbruch zur Regel ihrer Haushaltspolitik. Eine Haushaltspolitik abseits der Landesverfassung ist einmalig in der Geschichte unseres Landes. Deshalb ist die SPD-Landtagsfraktion gezwungen, gegen den zweiten Nachtragshaushalt der Regierung Rüttgers beim Verfassungsgerichtshof des Landes Nordrhein-Westfalen zu klagen. Die Klageschrift ist heute in Münster eingereicht worden", erklärte die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion, Gisela Walsken, heute in Düsseldorf. Sie kündigte an, dass die Fraktion auch gegen den Haushalt 2006 klagen werde.

Der zweite Nachtragshaushalt 2005, den die schwarz-gelbe Landesregierung allein zu verantworten hat, ist verfassungswidrig. Zu diesem Ergebnis kommt der von der SPD-Landtagsfraktion beauftragte Leiter des Instituts für Staatsrecht an der Universität zu Köln, Professor Dr. Wolfram Höfling. Als Prozessbevollmächtigter der SPD-Landtagsfraktion hat der renommierte Verfassungsrechtsexperte deshalb heute einen Normenkontrollantrag beim Verfassungsgerichtshof des Landes Nordrhein-Westfalen eingereicht.

Mit dem zweiten Nachtragshaushalt 2005 habe die Landesregierung zusätzlich rund 2,2 Milliarden Euro an weiteren Schulden beschlossen, erläuterte Walsken. Damit sei die Nettoneuverschuldung auf eine Rekordhöhe von über 7,3 Milliarden Euro hochgeschraubt worden. Gleichzeitig habe die CDU/FDP-Landesregierung die verfassungsmäßige Investitionsgrenze (Verhältnis zwischen Investitionsausgaben und Nettokreditermächtigung nach Art. 83 Abs. 2 LV) um über 1,4 Milliarden Euro überschritten. Die einzig mögliche verfassungsrechtliche Rechtfertigung für dieses Handeln wäre, so Walsken, die Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts festzustellen bzw. durch die erhöhte Schuldenermächtigung abzuwenden. Dies habe die neue Landesregierung bewusst unterlassen und sich darauf berufen, es sei objektiv unmöglich einen verfassungskonformen Haushalt vorzulegen. Professor Dr. Höfling: "Wer Geld hat, um Reiterstaffeln zu finanzieren, darf nicht von Haushaltsnotstand sprechen."

Walsken verwies zudem darauf, dass die Landesregierung eine knappe Milliarde Euro ungerechtfertigt in die Landesbetriebe und die Beteiligungsverwaltungsgesellschaft verschoben habe: "Auch hier wurden ohne Not neue Schulden gemacht. Der Finanzminister verstößt damit eklatant gegen den verfassungsrechtlichen Wirtschaftlichkeitsgrundsatz. Stattdessen hat sich die Landesregierung gleich 96 Stellen für ihre 'Vertrauten' in Spitzenfunktionen geschaffen."

Die SPD-Landtagsfraktion lasse der Regierung diesen leichtfertigen Umgang mit dem höchsten Rechtsgut, der Verfassung, nicht durchgehen. "Regierungsverantwortung heißt auch Verantwortung für die Verfassung. Deshalb haben wir Professor Höfling beauftragt, auch die Klage gegen den soeben verabschiedeten Haushalt 2006 vorzubereiten. Denn die Begründung zur Überschreitung der Verfassungsgrenze im Haushalt 2006 ist annähernd die Gleiche wie beim zweiten Nachtrag 2005", betonte Walsken.