Pressemitteilung:
Birgit Fischer: Experten beurteilen Laumanns Investitionsstopp für Krankenhäuser als rechtlich nicht zulässig
Zu der von der SPD-Landtagsfraktion beantragten Anhörung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landtages zu Neuinvestitionen in Krankenhäusern sagte die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion, Birgit Fischer, heute in Düsseldorf: "Alle Experten waren sich in der Anhörung einig, dass der von Gesundheitsminister Laumann verhängte Investitionsstopp an den nordrhein-westfälischen Krankenhäusern rechtlich unzulässig ist. Die notwendige Anpassung der Krankenhäuser werde verhindert und der Insolvenz und Privatisierung nordrhein-westfälischer Krankenhäuser Vorschub geleistet."Nicht nur laut Bundesgesetz bestehe eindeutig die rechtliche Verpflichtung des Landes zur Investitionsförderung der Krankenhäuser. Auch nach dem eigenem Krankenhausgesetz sei das Land zur jährlichen Aufstellung eines Investitionsplanes verpflichtet, betonte die SPD-Gesundheitsexpertin. Fischer: "Gerade heute in Zeiten des Wettbewerbs und des Bettenabbaus ist die Wirtschaftlichkeit und Zukunftsfähigkeit der Krankenhäuser abhängig von der Finanzierung und Förderung notwendiger Investitionen. Auch ein Haushaltsvorbehalt aufgrund knapper Kassen oder der Verweis auf die Ausgaben vergangener Jahre ist laut Dr. Christian-Dietrich Bracher keine Rechtfertigung für einen Investitionsstopp."
Gerade angesichts der Umstellung auf Fallpauschalen bei der Finanzierung der Krankenversorgung seien die Investitionsprogramme notwendiger den je, fasste Fischer die übereinstimmende Meinung der Fachleute zusammen. Für den Verband der Krankenhausdirektoren erklärte Dr. Eckehardt Rathje, es komme einer "Enteignung der Krankenhäuser" gleich, wenn das Land deren Anspruch auf Förderung nicht nachkomme.
Der Präsident der Krankenhausgesellschaft, Dr. Johannes Kramer, machte deutlich, dass das Land in der Investitionsförderung der Krankenhäuser in gleicher Weise zur Gesetzestreue verpflichtet sei wie die Krankenhäuser beispielsweise bei der Umsetzung des Medizinproduktegesetzes oder von Hygienerichtlinien. Genau aus diesen Tatbeständen ergebe sich in der Praxis häufig der konkrete Investitionsbedarf der Krankenhäuser.
Abschließend erklärte Birgit Fischer, dass sich das Land auch in Zukunft nicht aus der Verantwortung gegenüber der Bevölkerung stehlen könne, die Planungshoheit und Sicherstellung der Versorgung zu gewährleisten.

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