Pressemitteilung:

  • 25. Januar 2006

Ute Schäfer: Mit Scheuklappen zurück in die Vergangenheit

"Ministerpräsident Rüttgers und Schulministerin Sommer wollen ein Schulgesetz durchpeitschen nach der Devise 'Scheuklappen auf und durch'. Das ist Besserwisserei und auf keinen Fall eine bessere Politik. Das neue Schulgesetz ist ein Rückschritt in die Vergangenheit: Mehr soziale Auslese, weniger Chancengerechtigkeit", sagte die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion, Ute Sch&228;fer, heute in Düsseldorf.

So starte die Schulministerin unter anderem den untauglichen Versuch, Nebelkerzen zu werfen, um von dem fast einhelligen Protest von Eltern, Lehrern und Lehrerinnen sowie Schülern und Schülerinnen gegen die geplanten Schulgesetznovelle abzulenken. "Doch die angebliche Entschärfung bei der Berücksichtigung des Elternwillens bei der Wahl der weiterführenden Schule ist reine Augenwischerei", warnte Schäfer. Nach der Pressekonferenz von Ministerin Sommer am 24.01.2006 entstand der Eindruck, die Landesregierung würde den Elternwillen nach Protesten stärker berücksichtigen und habe ihren Gesetzesentwurf dementsprechend "entschärft", so Schäfer.

"Dies ist nicht der Fall. Die Landesregierung hat nichts geändert, außer der verbalen Umschreibung ihres Vorhabens", stellte die schulpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion klar. In einer Pressinformation vom 13.12.2005 sprach die Ministerin noch Klartext:
"Eltern werden künftig die Wahl der weiterführenden Schule nicht mehr erzwingen können, wenn ihr Kind offenkundig für die von ihnen gewünschte Schulform nicht geeignet ist."

In ihrer Pressekonferenz am 24.01.2006 umschrieb sie zwar vorsichtiger:
"Die Eltern wählen auch künftig grundsätzlich die weiterführende Schule ihres Kindes. Die Verbindlichkeit des Grundschulgutachtens wird aber erhöht. Das Verfahren im Einzelnen wird in der Ausbildungsordnung für die Grundschulen geregelt. - Nur dann, wenn nach einer pädagogischen Prognose zu diesem-- Zeitpunkt die Eignung für die gewählte Schulform offensichtlich - also evident - ausgeschlossen ist, kann die Aufnahme nicht erfolgen (§ 11 Abs. 4 neu)." (Sprechzettel B. Sommer zur PK am 24.01.2006)

Mit der Novellierung soll § 11 Abs. 4 entscheidend geändert werden: "Die Eltern entscheiden nach Beratung durch die Grundschule über den weiteren Bildungsgang ihres Kindes in der Sekundarstufe I, soweit nicht nach einer pädagogischen Prognose zu diesem Zeitpunkt dessen Eignung für die gewählte Schulform offensichtlich ausgeschlossen ist."

Diese entscheidende Passage findet sich unverändert in den Entwürfen der Landesregierung vom 13.01.2006, vom 23.01.2006 und vom 24.01.2006. Auch das Wort "offensichtlich" ist nicht nachträglich eingefügt worden. "Es bleibt dabei, der Elternwille wird ausgehebelt", betonte Schäfer.