Pressemitteilung:

  • 11. November 2005

Wolfram Kuschke: NRW-Gesetz zum Kopftuchverbot ist eine Provokation gegenüber Straßburg und Karlsruhe

Besorgt zeigte sich Wolfram Kuschke, Sprecher der SPD-Landtagsfraktion im Hauptausschuss, nach einer ersten Prüfung des gestrigen Urteils des Europäischen Gerichthofes für Menschenrechte zum Kopftuchverbot an türkischen Universitäten: "Der Europäische Gerichtshof hat in seinem Urteil klar festgestellt, dass das Kopftuchverbot für die Trennung von Staat und Kirche steht. Zwar wird nach Auffassung der Richter durch ein solches Verbot die Demokratie geschützt; aber gleichzeitig wird der Staat daran gehindert, seine Präferenz für eine bestimmte Religion festzuschreiben." Aber genau das sei bei dem Gesetzentwurf von CDU und FDP für ein Kopftuch in Nordrhein-Westfalen der Fall, ergänzte Kuschke. Religiöse Symbole wie das Nonnenhabit oder die jüdische Kippa sollen ausdrücklich zulässig sein, das Kopftuch aber verboten werden. Kuscke: "Das Urteil bestätigt unsere Befürchtungen. Ein Kopftuchverbot für Lehrerinnen in NRW wird am Ende zu einer Verbannung aller religiösen Symbole führen."

Das Gericht wies mit dem Urteil die Klage einer türkischen Studentin ab. Die 32-jährige Klägerin war an der Universität Istanbul nicht zu einer Prüfung zugelassen worden, weil sie sich weigerte, ihr Kopftuch abzulegen. Deswegen klagte sie vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Auch in der Türkei hatte die Studentin vergeblich gegen den Ausschluss von den Prüfungen geklagt. Die türkischen Gerichte machten wie der Europäische Gerichtshof geltend, dass das Tragen religiöser Symbole in öffentlichen Einrichtungen gegen das Prinzip der Laizität, also der Trennung von Staat und Religion, verstößt.

Als bewusste Missachtung der Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesverfassungsgerichts bewertete Wolfram Kuschke den NRW-Gesetzentwurf für ein Kopftuchverbot. Es sei weder sachgerecht, noch zulässig, das Kopftuch ausschließlich als ein politisches Symbol des islamischen Fundamentalismus zu betrachten, wie FDP und CDU dies im Gesetzentwurf unterstellen. Vielmehr verstehen muslimische Frauen das Kopftuch auch als religiöses Symbol. Gerade weil es um die Glaubensfreiheit geht, hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass das Tragen des Kopftuchs im Unterricht nur durch ein Gesetz verboten werden könne und dass hierbei alle religiösen Symbole gleichbehandelt werden müssten.
Kuschke weiter: "Der Europäische Gerichtshof und das Bundesverfassungsgericht zeigen seit Jahren in ihren Urteilen eine klare Linie auf. Der Entwurf von FDP und CDU ist deshalb eine Provokation gegenüber Straßburg und Karlsruhe. Die Brisanz dieses Problems kann nicht dadurch umgangen werden, dass das Kopftuch pauschal als politisches Kampfsymbol diskreditiert wird und christliche und jüdische Glaubenssymbole ebenso pauschal als verfassungskonform und quasi staatstragend entgegengesetzt werden. Diese Argumentation ist zwar zum Anheizen von Stimmungen geeignet, nicht aber zur Lösung des verfassungsrechtlichen Problems."