Pressemitteilung:

  • 18. Oktober 2005

Ralf Jäger: Nazi-Aufmärsche an Gedenkstätten auch in NRW verbieten

Ein gesetzliches Verbot von Versammlungen und Aufzügen von Rechtsextremen an Gedenkstätten in Nordrhein-Westfalen hat der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion, Ralf Jäger, gefordert. "Die SPD will verhindern, dass Gedenkstätten von historischer und überregionaler Bedeutung, die an die nationalsozialistische Barbarei erinnern, zu Pilgerstätten alter und neuer Nazis werden. Nazi-Aufmärsche an Gedenkstätten müssen auch in NRW gesetzlich verboten werden." Einen entsprechenden Antrag zur Beratung im Landtag hat die SPD-Landtagsfraktion in ihrer heutigen Sitzung beschlossen.

Im April dieses Jahres hatte bereits der Bund das Versammlungsgesetz geändert und damit das Holocaust-Mahnmal in Berlin als Gedenkstätte von überregionaler Bedeutung bestimmt, an der Versammlungen und Aufzügen verboten oder mit Auflagen versehen werden können. Zugleich wurde den Ländern die Möglichkeit eröffnet, in eigenen Gesetzen derartige Gedenkstätten unter Schutz zu stellen.

"Die gesetzlichen Voraussetzungen zum Schutz bestimmter Gedenkstätten sind mit breiter Gemeinsamkeit durch die demokratischen Kräfte im Bundestag und Bundesrat beschlossen worden. Die SPD-Landtagsfraktion bietet deshalb allen im Landtag vertretenen Fraktionen eine gemeinsame Initiative an, mit der auch in Nordrhein-Westfalen über Parteigrenzen hinweg bestimmte Stätten wie die Gedenkstätte Sowjetischer Ehrenfriedhof und Dokumentationsstätte Stalag (VI K) in Schloss Holte Stukenbrock, aber auch die Burg Vogelsang im Nationalpark Eifel, unter besonderen Schutz gegen nationalsozialistische Aufmärsche gestellt werden", erläuterte Jäger. Dazu solle die Landesregierung aufgefordert werden, dem Landtag bis zum Ende des Jahres geeignete Vorschläge für die Unterschutzstellung zu unterbreiten.