Meldung:
Harald Schartau: Die NRW-Arbeitsmarktpolitik nach Hartz
Für NRW-Arbeitsminister Harald Schartau bedeutet die Umsetzung des Hartz-Konzeptes einen völlig neuen Umgang mit dem Thema Arbeitslosigkeit. Für Schartau wird demnach 2003 ein Jahr des Umbruchs. Er selbst war eines der Mitglieder der Hartz-Kommission.I. Zeitenwechsel in der Arbeitsmarktpolitik
Die Umsetzung des Hartz-Konzeptes bedeutet einen völlig neuen Umgang mit dem Thema Arbeitslosigkeit. Damit klar ist: Auch das Hartz-Konzept wird nicht verhindern, dass es in Zukunft Arbeitslosigkeit gibt und dass Menschen ihr Beschäftigungsverhältnis verlieren. Aber wenn wir mit Hartz ernst machen, wird dieser Verlust wesentlich schneller überbrückbar sein. Die Dauer der Arbeitslosigkeit wird sich von heute durchschnittlich 33 Wochen erheblich reduzieren. Dafür sorgen vor allem folgende Umstellungen:
1. Prävention
Die frühzeitige Arbeitslosmeldung (praktisch am Tag der erhaltenen Kündigung) wird einen wichtigen Beitrag leisten, Langzeitarbeitslosigkeit zu vermeiden.
2. Passgenaue und individuelle Zugänge zum Arbeitsmarkt
Durch die JobCenter wird es auch für bereits Arbeitslose und für schwierige Zielgruppen möglich, sie gezielt in Beschäftigung zu vermitteln. Individuelle Lösungen, maßgeschneiderte Angebote und die Forderung nach aktiver Mitwirkung an Arbeitslose sind die zentralen Stichworte. &8222;Verschiebebahnhöfe&8220; wird es künftig nicht mehr geben.
3. Personal-Service-Agenturen
Durch die vermittlungsorientierte Zeitarbeit wird Arbeitslosen die Chance eröffnet, im Betrieb ihr Können unter Beweis zu stellen. Wichtig ist vor allem, dass jetzt die Qualifizierung passgenau zu einem bestimmten Arbeitsplatz erfolgen kann.
4. Weitere Schritte
Der nächste Schritt auf Bundesebene wird die Zusammenführung der Arbeitslosen- und Sozialhilfe sein. In der Kommission zur Reform der Gemeindefinanzen in Berlin ist dazu jetzt eine wichtige Festlegung getroffen worden: So sollen die Kriterien der Erwerbsfähigkeit, die im Kontext des Anspruchs auf Grundsicherung entwickelt wurden, künftig auch bei dem Anspruch auf das neue Arbeitslosengeld II gelten. Anders herum: Wer erwerbsfähig ist, wird &8211; egal ob heute Sozial- oder Arbeitslosenhilfebezieher - in den Job-Centern künftig nach dem Grundsatz &8222;Fördern und Fordern&8220; betreut.
II. Konsequenz der Hartz-Vorschläge für die Landesarbeitsmarktpolitik
Wir haben uns in NRW in der Vergangenheit bewusst so aufgestellt, dass wir Ansätze einer neuen Arbeitsmarktpolitik auf den Weg gebracht haben, die uns in der Arbeit der Bundesanstalt fehlten oder zu kurz kamen. Und wir haben in vielen Pilotprojekten modellhaft Wege erprobt, für die es auf der Ebene der Bundesgesetze noch keine Grundlage gab, um so zu verfahren.
Wesentliche Beispiele waren:
In die Hartz-Vorschläge sind die positiven Ergebnisse aus den meisten dieser Modellvorhaben auf breiter Front einbezogen worden. Sie wurden zur Blaupause für nun bundeseinheitlich geltende Reformvorschriften. Im Umkehrschluss heißt das aber auch: Das Land zieht sich sofort zurück, wenn Bund bzw. Bundesanstalt für Arbeit die Aufgabe übernehmen.
Ein weiteres Beispiel: Unser Programm &8222;Arbeit statt Sozialhilfe&8220; wird sich ebenfalls verändern, wenn Arbeitslosen- und Sozialhilfe auf Bundesebene zusammen gelegt sind. Auch hier muss also nicht mehr im selben Umfang auf Landesebene über die staatliche Förderung eines zweiten Arbeitsmarktes nachgedacht werden.
Das heißt:
Die neuen Leitlinien für das, was wir vom Land aus durch unsere Politik begleiten, sind:
1. Aus allem, was jetzt mit Hartz auf den Weg gebracht wurde, ziehen wir uns zurück. Wir werden jedoch mit Argusaugen darauf achten, dass die Umsetzung tatsächlich vorankommt.
2. Zur Umsetzung einer nachhaltigen Landesarbeitspolitik stehen in diesem Jahr noch Mittel in Höhe von 496 Millionen Euro zur Verfügung, davon 125 Millionen Euro für die Regionen. Wir werden jetzt mit allen Regionen einen intensiven Dialog über die Umsetzung des Hartz-Konzeptes und über die Umsetzung neuer Zielvereinbarungen über die Verwendung dieser Mittel führen. Das Jahr 2003 wird deshalb ein Jahr des Umbruchs sein. Gemeinsam mit den Akteuren der örtlichen Arbeitsmarktkonferenzen werden wir festlegen und vereinbaren, auf welche Bereiche wir uns in Zukunft konzentrieren und wo Drittfinanziers, insbesondere die Arbeitsverwaltung, Aufgaben übernehmen.
3. Auch weiterhin werden wir uns auf Landesebene vor allem um die Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit kümmern. Für Jugend in Arbeit stehen in diesem Jahr 27,7 Millionen Euro zur Verfügung. Ehe wir hier etwas umstellen, müssen die Hartz-Vorschläge für Jugendliche eine eigene Qualität bekommen haben.
IV. Neue Ziele auf Landesebene
Unser Gestaltungsanspruch auf Landesebene wird sich in Zukunft auf ganz neue Felder konzentrieren und diese Schritt für Schritt besetzen. Dabei wird der Focus auf der Veränderung der Arbeitswelt und der Realität in den Betrieben liegen. Themen, die wir in diesem Sinne anpacken werden, sind:
(Stichwort: Betriebe mit alternden Belegschaften)
1. Die Hartz-Reform wird 2003 die Rückführung von wesentlichen Aufgaben der regionalisierten Arbeitsmarktpolitik ermöglichen.
2. Deshalb sind Absenkungen bei den Fördermitteln in 2003 möglich und vertretbar.
3. Trotzdem stehen nach wie vor in den Regionen des Landes 125 Millionen Euro für Beschäftigung, Qualifizierung und die Modernisierung der Betriebe zur Verfügung; wichtige Zielgruppen wie Jugendliche werden weiterhin durch zentrale Landesprogramme betreut.
4. Mit Hartz hat ein Umbau auch der Landesarbeitsmarktpolitik begonnen, und er wird weitergehen. Bis zum Jahr 2004 werden sich dadurch Chancen für neue Impulse in der Arbeitspolitik ergeben.



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