Pressemitteilung:
Carina Gödecke: Nordrhein-Westfalen schreibt heute mit dem neuen Abgeordnetengesetz Parlamentsgeschichte
"Wir schreiben Parlamentsgeschichte, wir beschließen heute ein Abgeordnetengesetz, das seines gleichen in der Bundesrepublik sucht", erklärte die Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Fraktion heute im Plenum. Der Landtag verabschiede nach vierjähriger Beratung eine Neuregelung der Abgeordnetenentschädigung, die Privilegien abschaffe, transparent sei und Abgeordnete mit allen Steuerzahlern gleichstelle. Zudem werde bei den "Nebentätigkeiten" durch klare Regeln die Unabhängigkeit der Abgeordneten gesichert. Laut Gödecke leiste Nordrhein-Westfalen damit einen Beitrag zur Weiterentwicklung des Parlamentarismus in Deutschland. "Wir in Nordrhein-Westfalen drehen nicht nur an Stellschrauben, sondern nehmen einen wirklichen Systemwechsel vor", unterstrich Carina G&246;decke in der Parlamentsdebatte.Statt steuerfreier Pauschalen, steuerpflichtiger Grunddiät und staatlicher Versorgung im Alter, die vor allem in der öffentlichen Kritik gestanden habe, werde es künftig nur noch eine Bruttobezahlung für Abgeordnete in Höhe von 9.500 Euro geben. "Aus diesem neuen Bruttogehalt müssen sämtliche mandatsbedingten Kosten, die heute durch die steuerfreien Pauschalen abgegolten werden, sowie die Altersvorsorge gezahlt werden", betonte die Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD. Für die Altervorsorge müßten Landtagsabgeordnete künftig 1.500 Euro pro Monat in ein Versorgungswerk zahlen. Statt kritikbehafteter Pauschalen würden mandatsbedingte Kosten künftig wie Betriebsausgaben oder Werbungskosten steuerlich geltend gemacht.
Nebentätigkeiten bzw. Nebeneinkünfte seien auch weiterhin zulässig, berichtete Carina Gödecke. Arbeitsloses Einkommen bleibe unzulässig, erinnerte Gödecke an die Fälle Arentz und Meier. Die Anzeigepflicht von Nebentätigkeiten gegenüber dem Präsidenten werde deutlich ausgeweitet. Gegenüber dem Präsidenten müssten die Abgeordneten ohne Ausnahme alles offen legen, nicht nur, ob sie Nebeneinkünfte haben, sondern auch, in welcher Höhe sie Nebeneinkünfte haben. Der Präsident prüfe dann, ob die Unabhängigkeit der Abgeordneten gewahrt sei. "Festgestellte Verstöße und Gefährdungstatbestände werden veröffentlicht", bekräftigte Gödecke. Festgestellte verbotene Zuwendungen an Abgeordnete würden an das Land abgeführt.

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