Pressemitteilung:
Edgar Moron: Nebentätigkeiten von Abgeordneten werden klarer und konsequenter im Gesetz geregelt
Die SPD-Landtagsfraktion hat heute eine Änderung des Abgeordnetengesetzes beschlossen. "Wir wollen, dass Nebentätigkeiten klarer und konsequenter im Gesetz geregelt sind", erklärte Fraktionsvorsitzender Edgar Moron. Bezahlung durch Unternehmen ohne Arbeitsleistung soll verboten sein.Die Abgeordneten sollen verpflichtet werden, zukünftig bei der Anzeige ihrer Tätigkeiten auch anzugeben, welchen zeitlichen Umfang ihre Tätigkeit erfordert und welche finanzielle Vergütung sie dafür erhalten. Gegenüber dem Landtagspräsidenten soll alles offen gelegt werden. Eine generelle Veröffentlichung soll wegen der damit verbundenen Eingriffe in die verfassungsrechtlich garantierte Stellung der Abgeordneten und in ihre privaten Persönlichkeitsrechte auf die Fälle beschränkt werden, in denen Gesetzesverstöße oder eine Gefährdung der unabhängigen Mandatsausübung festgestellt wird. Auch nicht aufklärbare Zweifelsfälle sollen veröffentlicht werden.
"Damit diese Feststellungen allgemein akzeptiert werden, wollen wir dem Präsidenten eine unabhängige Kommission zur Seite stellen", sagte Edgar Moron. Sie könne neutral und unbelastet von politischem Streit Sachverhalte ermitteln und Feststellungen treffen. Moron betonte, dass die SPD-Fraktion in dieser Frage eine gemeinsame parlamentarische Initiative aller Fraktionen wünsche. "Wenn aber die CDU auch in dieser Frage kneift, werden wir das Abgeordnetengesetz ohne die Opposition noch in dieser Legislaturperiode ändern", bekräftigte Moron.

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