Pressemitteilung:
Koalition legt Entwurf für ein neues Landschaftsgesetz vor:
"NRW bekommt das modernste Naturschutzrecht"
Die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die GRÜNEN haben den Entwurf für ein neues Landschaftsgesetz erarbeitet, der in der kommenden Woche vom Landtag beraten wird. Hierzu erklären die naturschutzpolitischen Sprecher der SPD-Fraktion und der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Dr. Georg Scholz und Reiner Priggen:"In einem dicht besiedelten und hoch industrialisierten Land wie Nordrhein-Westfalen, das zudem über Naturschätze von internationalem Rang verfügt, kommt einem zukunftsweisenden Naturschutz besondere Bedeutung zu. Der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen wird dem Anspruch gerecht, wirtschaftliche Entwicklung zu ermöglichen und gleichzeitig Natur zu schützen und zu erhalten. Wir gehen damit den erfolgreichen Weg Nordrhein-Westfalens einer Versöhnung von Ökonomie und Ökologie konsequent weiter.
Mit dem Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen für ein neues Landschaftsgesetz bekommt Nordrhein-Westfalen das modernste Naturschutzrecht in Deutschland. Er setzt das von der Bundesregierung beschlossene Bundesnaturschutzgesetz in Landesrecht um. Nach den Vorgaben des Bundes soll dies bis April 2005 erfolgt sein. Der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen wird ambitionierten Naturschutzzielen gerecht und trägt gleichzeitig zur einer Flexibilisierung und Entbürokratisierung der Verfahren bei.
Wir schaffen den rechtlichen Rahmen für ein Netz räumlich und funktional verbundener Biotope, unterstreichen die Bedeutung des Vertragsnaturschutzes als Instrument eines kooperativen Naturschutzes und honorieren „Natur auf Zeit“. Für Flächen, die bis zur Aufnahme einer anderweitigen Nutzung der Natur überlassen werden, gelten demnach Ausnahmen von naturschutzrechtlichen Instrumenten. Die Eingriffsregelung wird weiter entwickelt und flexibilisiert, vor allem durch die Schaffung eines Ökokontos. Bei späteren Eingriffen können erfolgte Naturschutzmaßnahmen dann angerechnet werden.
Das große ehrenamtliche Engagement im Naturschutz unterstützen wir durch bundesweit vorbildhafte Beteiligungsvorgaben und die Förderung der Biologischen Stationen. Darüber hinaus wird dem zunehmenden Bedarf an Erholung, Tourismus und Freizeitsport in naturverträglicher Weise Rechnung getragen, unter anderem durch Vorgaben zur Bereitstellung geeigneter Flächen und durch eine verstärkte Beteiligung. Und nicht zuletzt vollzieht der Entwurf eine Entwicklung nach: Dem Nationalpark Eifel, dem ersten in NRW, soll nun mit der Senne in Ostwestfalen ein zweites Projekt dieser Art folgen. Auch dafür schafft der Gesetzentwurf die Voraussetzungen."

Die NRWSPD ist auch hier aktiv: