Pressemitteilung:

  • 02. Dezember 2004

Horst Vöge: Blindengeld bleibt in NRW unangetastet

"Bei uns in Nordrhein-Westfalen wird das Blindengeld nicht angetastet." Mit diesen Worten wies der stellvertretende Fraktionsvorsitzende, Horst Vöge, Kürzungen des Blindengeldes wie im CDU-regierten Niedersachsen zurück. Die Aufforderung der niedersächsischen Landesregierung, ihrem Beispiel zu folgen, sei absurd. Dass Niedersachsen die seit über 40 Jahren gewährte Hilfe streichen wolle sei unsozial und geeignet, blinde Menschen in die Isolation zu treiben.

In Nordrhein-Westfalen werde sich, trotz der schwierigen Haushaltslage, nichts ändern, bekräftigte Vöge. Mit dem zum 1. Januar 2004 in Kraft getretenen Landesbehindertengleichstellungsgesetz sei eine zentrale Voraussetzung für Barrierefreiheit in allen Lebensbereichen geschaffen worden. Wichtiger Baustein seien auch die Leistungen für blinde Menschen. Das Blindengeld für Erwachsene unter 60 Jahren betrage in NRW monatlich 585 Euro, für Kinder und Jugendliche 293 Euro. Die Leistung werde unabhängig von Einkommen und Vermögen gewährt.