Meldung:
Zum heutigen Beschluss des Finanzausschusses erklären die stellvertretenden Vorsitzenden der SPD-Bundestagsfraktion, Nicolette Kressl und Joachim Poß:
Erleichterung für allein Erziehende: Entlastungsbetrag umfassend und leichter beanspruchbar
Joachim Poß
Der Entlastungsbetrag wird künftig gewährt, wenn nicht die gesetzliche Vermutung entgegensteht, wonach von einer die Gewährung des Entlastungsbetrags ausschließenden Haushaltsgemeinschaft auszugehen ist, wenn im Haushalt des Steuerpflichtigen eine andere volljährige Person gemeldet ist.
Diese gesetzliche Vermutung kann der Steuerpflichtige allerdings widerlegen, wenn er der Finanzverwaltung darlegen kann, dass er trotz der weiteren im Haushalt lebenden Person allein erziehend ist und damit die Voraussetzungen für die Gewährung des Entlastungsbetrags vorliegen. Das kann insbesondere dann der Fall sein, wenn die weitere Person schwerbehindert oder pflegebedürftig ist und kein nennenswertes Vermögen oder eigenes Einkommen hat, da von dieser Person dann weder ein tatsächlicher noch ein finanzieller Beitrag zur Haushaltsführung zu erwarten ist. Das Nähere wird in einem Anwendungsschreiben des Bundesfinanzministeriums geregelt werden, das in den nächsten Wochen mit den obersten Finanzbehörden der Bundesländer erörtert wird.
Die jetzige Neuregelung dehnt den Kreis der allein Erziehenden, die einen Entlastungsbetrag beanspruchen können, nicht nur aus, sie erleichtert es den Betroffenen wie der Finanzverwaltung auch, die schwierige Abgrenzung vorzunehmen, wann eine Haushaltsgemeinschaft vorliegt und wann nicht.
Die Neuregelung ist notwendig geworden aufgrund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, das es als Verstoß gegen das Grundgesetz angesehen hatte, dass verheiratete Eltern den früheren Haushaltsfreibetrag nicht beanspruchen konnten. Wegen dieses Urteils ist dem Gesetzgeber verwehrt, den Entlastungsbetrag auch dann zu gewähren, wenn ein nicht verheirateter Steuerpflichtiger mit Kind mit einer anderen Person in einer Haushaltsgemeinschaft zusammen lebt.

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